Staplerführerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
Unternehmen, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge in ihrem beruflichen Alltag einbeziehen, sind verpflichtet ihre Mitarbeiter/Fahrer, die im täglichen oder gelegentlichen Gebrauch von Staplern und Flurförderzeugen sind, gemäß DGUV Grundsatz 308-001 auszubilden.