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Staplerführerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)

Unternehmen, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge in ihrem beruflichen Alltag einbeziehen, sind verpflichtet ihre Mitarbeiter/Fahrer, die im täglichen oder gelegentlichen Gebrauch von Staplern und Flurförderzeugen sind, gemäß DGUV Grundsatz 308-001 auszubilden.   

Ansprechpartner

Fragen zu interner Organisation und Anmeldungen:

INSA KAHRS
T: +49 (0) 4770-801-530
E: ikahrs@karl-meyer.de

Fragen zu Inhalten:

MICHAEL CHRISTINCK
T: +49 (0) 4770-801-473
E: mchristinck@karl-meyer.de